Psychopathologischer Befund
Der psychopathologische Befund ergibt sich aus dem Anamnesegespräch. Er fasst systematisch die Ergebnisse der psychiatrischen Untersuchung zusammen:
Eingeordnet werden Bewusstseinslage, Wachheit, Orientierung, Gedächtnis und Merkfähigkeit, Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit; die Stimmungslage, Antrieb und Psychomotorik, auch Halluzinationen, wahnhafte Vorstellungen, Zwänge, Ängste. Auch suizidale Gedanken und Impulsen und sonstige eigen- oder fremdgefährdende Tendenzen werden eingeordnet.
Der psychopathologische Befund gibt Aufschluss auf Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit und ermöglicht das Stellen einer psychiatrischen Diagnose.