Neurologischer Befund
In einer körperlichen Untersuchung wird der neurologische Befund erhoben:
Hierzu gehört die Prüfung der Funktion der Hirnnerven (Sehfähigkeit, Augenbewegung, Gesichtsfeld, Gesichtsmotorik, -sensibilität, Hörvermögen, Gleichgewichtsorgan, motorische Funktion der Zunge und des Rachens). Die Muskeleigenreflexe (z.B. der Kniesehnenreflex) und pathologische Reflexe ergeben wichtige Hinweise für Schäden an Nerven, Rückenmark oder Gehirn.
Die Kraft der Muskeln wird sorgfältig geprüft, nach Lähmungen und nach Muskelatrophien gesucht. Sensibilität in seinen verschiedenen Qualitäten wird überprüft. Schließlich gehörten noch Kontrollen von Koordination, Gleichgewicht, Gang und Stand dazu.